Ratgeber · Für Unternehmen in Hannover

DGUV-V3-Prüfung im Unternehmen: Wie oft ist sie Pflicht?

Wer in Hannover ein Unternehmen führt und elektrische Anlagen oder Geräte einsetzt, stößt früher oder später auf die DGUV Vorschrift 3. Dieser Ratgeber erklärt, wen die Prüfpflicht trifft, wie die Prüffrist tatsächlich festgelegt wird und worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Kurz beantwortet

Ja: Betreiben Sie in Ihrem Unternehmen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel, sind Sie nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen — unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es dafür nicht: Wie oft geprüft wird, legt jeder Betrieb selbst in der Gefährdungsbeurteilung fest. Als grobe Orientierung liegen die üblichen Abstände bei ortsveränderlichen Geräten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, bei fest installierten Anlagen bei rund vier Jahren.

Elektrofachkraft testet mit einem Spannungsprüfer ein Betriebsmittel im gewerblichen Einsatz
Wer zur Prüfung verpflichtet ist

Die Pflicht trifft den Unternehmer persönlich

Die Pflicht zur Prüfung trifft Sie als Unternehmer oder Unternehmerin persönlich — unabhängig davon, ob Ihnen das Gebäude gehört oder Sie es gemietet haben. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”. Geprüft werden müssen zwei unterschiedliche Gruppen:

  • Ortsfeste Anlagen: die feste Installation, Verteiler und Steckdosenstromkreise in Ihren Räumen — sie bleiben an ihrem Platz.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel: alles, was sich anschließen und wieder abziehen lässt — Verlängerungskabel, Werkzeuge, Küchengeräte, Ladegeräte, Bürogeräte.
Prüffrist

Wie die Prüffrist wirklich bestimmt wird

Eine feste bundesweite Zahl von Monaten oder Jahren schreibt die DGUV Vorschrift 3 nicht vor. Stattdessen legt jeder Betrieb die Prüffrist in einer eigenen Gefährdungsbeurteilung fest — einer strukturierten Einschätzung, wie stark ein Gerät oder eine Anlage beansprucht wird, unter welchen Bedingungen sie läuft und wie die letzten Prüfungen ausgefallen sind.

Ein Bürogerät, das kaum bewegt wird, braucht seltener eine Kontrolle als ein Werkzeug, das täglich auf einer Baustelle im Freien im Einsatz ist — dort wird die Frist wegen der raueren Bedingungen häufig deutlich kürzer angesetzt, teils auf nur drei Monate. Zeigen wiederholte Prüfungen dagegen eine niedrige Fehlerquote, lässt sich das Intervall bei ortsveränderlichen Geräten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung schrittweise verlängern; üblich ist am Ende eine Spanne von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Bei ortsfesten Anlagen hat sich ein Rhythmus von rund vier Jahren eingespielt. Wer diese Einschätzung nicht selbst treffen kann, lässt sie von einer Elektrofachkraft erstellen oder regelmäßig überprüfen.

Rechtsgrundlage

Woran sich Prüfpflicht und Prüfung orientieren

Die Prüfpflicht selbst folgt der DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel). Technisch richtet sich die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701/0702, die Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100. Wird eine fällige Prüfung versäumt, drohen im Schadensfall Haftungsrisiken für den Unternehmer und der Verlust des Versicherungsschutzes.

Messung an einer ortsfesten Anlage in einem Gewerbebetrieb mit dem Multimeter
Lokaler Bezug

Warum das entlang der Hannoveraner Gewerbeachsen besonders zählt

Besonders sichtbar wird das entlang der großen Hannoveraner Gewerbeachsen. An der Vahrenwalder Straße, einer der größten Verkehrs- und Gewerbeachsen Niedersachsens mit dem Sitz der Continental AG und zahlreichen weiteren Unternehmen, laufen in Büro-, Verwaltungs- und Produktionsflächen viele ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Geräte parallel — vom Bürogerät bis zur Werkzeugmaschine. Ähnliches gilt für die Werksgelände in Herrenhausen-Stöcken rund um den Nordhafen sowie für das Industriegebiet in Misburg: Hier prägen Produktions- und Lagerflächen mit hoher Gerätedichte den Alltag. Je mehr Betriebsmittel im Einsatz sind, desto wichtiger wird eine sauber dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, damit die Prüftermine nicht aus dem Blick geraten.

Selbst organisieren oder Fachkraft rufen?

Warum ein Betrieb sich nicht selbst prüfen kann

Keine gültige Prüfung

Kontrolle durch eigenes, nicht qualifiziertes Personal

Auch wenn Ihre Mitarbeitenden die Geräte täglich nutzen, ersetzt das keine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Prüfen, messen und beurteilen darf nur eine Elektrofachkraft oder eine von ihr bestimmte, befähigte Person mit der nötigen Qualifikation und Ausrüstung — alles andere gilt im Schadensfall nicht als ordnungsgemäße Prüfung.

Was zählt

Prüfung durch die Elektrofachkraft, dokumentiert

Die eigentliche Prüfung, die Messung und die Beurteilung des Ergebnisses gehören in die Hände einer Elektrofachkraft. Was Sie als Unternehmer selbst organisieren, sind die Gefährdungsbeurteilung, die Terminplanung und die Aufbewahrung der Prüfprotokolle — die inhaltliche Prüfung selbst nicht.

Unsicher, ob Ihre Prüffristen noch passen, oder brauchen Sie für Ihr Unternehmen eine Elektrofachkraft für die nächste Prüfung? Rufen Sie uns an: Wir ordnen Ihre Anlagen und Betriebsmittel ein und übernehmen die wiederkehrende Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100. Die Beratung am Telefon unter 017642876194 ist kostenlos und unverbindlich — den Umfang besprechen wir gemeinsam.

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